Sie wurden überboten

16. Dezember 2007

Im Jahre 2004 habe ich wegen Neugier und ihrer Stiefschwester Gier ein Ebay Konto angelegt.

Seither habe ich genau 2 Gebote abgegeben und nie etwas gekauft, oder verkauft. Gestern nun habe ich ein bestimmtes Gerät gegoogelt und unter anderem einen Link auf Ebay erhalten. Zehn Minuten später hatte ich mein längst vergessenes Passwort reaktiviert und die Zockerei ging los. Mittlerweile stehen 10 Artikel auf meiner Beobachtungsliste und alle laufen innerhalb der nächsten 8 Stunden aus.

Irgendwie kann ich mich eines unguten Gefühls nicht erwehren. Ebay scheint mittlerweile saturiert von Geschäftemachern die selbst den Kodex des ehrbaren Kaufmanns zum Wucherpreis verschachert haben. Auf Büttenpapier.

Identische Artikel werden gleich mehrfach in verschieden Auktionen angeboten. Es scheint Preistreibungsautomatismen zu geben und die Rechtschreibtauglichkeit der Verfasser mancher Beschreibungstexte legen den Schluss nahe, dass es sich um einen herkömmlichen, obgleich zugegeben modernen, Flohmarkt mit erfahrenem “Personal” handelt.

Wohl ist mir jedenfalls nicht bei der Sache. Trotzdem kann ich nicht widerstehen und wer weiß, vielleicht bin ich schon heute Abend stolzer Besitzer eines gebrauchten Gerätes, dass ich für 20 Euro weniger auch neuwertig hätte erwerben können.

Kommentare

11 Kommentare für “Sie wurden überboten”

  1. Eric am 16. Dezember 2007 um 19:44 Uhr

    Der Trick ist, erst in den letzten Sekunden den persönlichen Höchstbetrag zu bieten. Alle NooBs kann man gut daran erkennen, daß sie sich gegenseitig innerhalb der Artikellaufzeit nach oben treiben. Das ist gut, wenn man der Verkäufer des Artikels ist. Ich habe auf diese Weise schon einige gebrauchte Dinge versteigert und einen guten Preis erzielt und mir vom Erlös das bessere und neuere Modell gekauft.

  2. Eric am 16. Dezember 2007 um 19:46 Uhr

    Mist, schon wieder ENTER gedrückt und abgesendet. Ich wollte Dir noch: http://www.vertippdich.de/
    empfehlen. Damit findest Du falsch geschriebene Artikel z.B. NOTBOOK oder Sonny. Diese Artikel erscheinen meistens nicht in den normalen Listings, wenn Du den Artikel suchst. Und dadurch, daß ihn kaum jemand findet, kannst Du manchmal Schnäppchen machen, wenn Du der einzige Bieter auf ein CANNON Objektiv bist ;-)

  3. Eric am 16. Dezember 2007 um 19:49 Uhr
  4. Annett am 16. Dezember 2007 um 20:27 Uhr

    Dann bin ich doch nicht der einzige Mensch, der erst einmal was bei ebay ersteigert hat (ein Jason Donovan Video für 1, 99 €…)

  5. Eric am 16. Dezember 2007 um 22:45 Uhr

    Zitat: ein Jason Donovan Video für 1, 99 €…

    in den 80´ern gabs schon ebay? ;-)

  6. Annett am 17. Dezember 2007 um 09:15 Uhr

    In den 80er gab´s auch noc hkeinen Euro ;)

  7. ReneS am 17. Dezember 2007 um 15:48 Uhr

    EBay nur noch für echt alte Sachen bei mir. Nix Neues und auch nix, was man noch Original kaufen kann (mit Garantie). Eine Strassenkarte von 1950… ja, einen Wartburg-Blinker von 1965… ja, eine externe Festplatte von 2006… nein. Objektive, Kameras, Foto-Zubehör… nein. Maximal vielleicht einen Reflektorschirm.

    Menschen sind sowas von unehrlich und geldgeil… abartig. Deswegen habe ich meine Canon 10D auch nicht verkloppt, sondern einer Freundin geschenkt bzw. als Dauerleihgabe gereicht.

  8. Eric am 17. Dezember 2007 um 17:56 Uhr

    Ich hab meine 3 Jahre alte SONY DSC F 717 zum Preis meiner neuen CANON EOS 400D bei ebay versteigert. War optimal. Ebenso versteiger ich dort auch gern alte Handys, wenn ich ein neues über meine Verträge bekomme. Die 2 Jahre Mobiles erzielen dort beachtliche Preise, wenn man sie zu HARTZ IV günstigen Zeiten auslaufen läßt (Zwischen 1. und 3. des Monats). Den erzielten Erlös kann man gut als Urlaubsgeld nehmen, oder in neue Technik investieren.

  9. ReneS am 18. Dezember 2007 um 14:12 Uhr

    @Eric: So skrupellos bin ich nicht ;)

  10. Eric am 18. Dezember 2007 um 16:31 Uhr

    @ReneS: Ich kann doch nix dafür, wenn die Leute das bieten und sich gegenseitig hochschaukeln.

  11. Annett am 18. Dezember 2007 um 17:11 Uhr

    @Rene: Bei einer Dauerleihgabe geht das Eigentum nach 10 Jahren über = Ersitzung (§ 937 BGB) … Aber trotzdem nobel !

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